Dieser Schritt steht noch aus.
Die Entscheidungsgremien auf beiden Vereinsseiten sind die Delegiertenversammlungen.
Hierzu bedarf es 2 – bzw. 3 Versammlungen.
Jeder Verein beschließt auf seiner Delegiertenversammlung den vom Vorstand erarbeiteten Fusionsvertrag. Dieser wird von einem Notar verlesen und beglaubigt.
Im Anschluss finden sich beide Vereine zu einer Neugründungsversammlung zusammen.
Juristisch ausgedrückt handelt es sich bei dieser Variante um eine Verschmelzung.
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